Ministerpräsident Boris Rhein hat im Deutschen Bundestag für eine Zustimmung zum hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen geworben. „Das Internet ist ein Tatort und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter. Der Europäische Gerichtshof hat im September 2022 entschieden, dass das Speichern von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung zulässig ist. Trotzdem ist in Deutschland politisch seitdem rein gar nichts passiert. 40.000 Strafverfahren konnten nicht weiterverfolgt werden, weil einfach keine IP-Adressen zur Nachverfolgung vorhanden gewesen sind“, sagte der Ministerpräsident im Plenum des Deutschen Bundestages.
Rhein sprach dort aus Anlass der ersten Lesung des hessischen Gesetzentwurfs und fügte hinzu: „Der Bundesrat hat unserem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt. Mit unserer wirksamen, verhältnismäßigen und EU-rechtskonformen Initiative geben wir Ermittlern die nötigen Instrumente an die Hand, um Schwerkriminellen das Handwerk zu legen. Ich hoffe sehr, dass der Bundestag dem Votum des Bundesrates folgt.“
„Wir brauchen endlich die IP-Adressdatenspeicherung, um solche Straftaten in Deutschland effektiv verfolgen zu können. Ein starker Rechtsstaat ist nicht ständig auf die Unterstützung anderer Staaten angewiesen, sondern selbst handlungsfähig“, ergänzte Hessens Justizminister Christian Heinz.