Youtube Video: 13.12.2024: Pressekonferenz zur Bezahlkarte

:Dauer: 15 Minuten, 15 Sekunden
Eine Hand hält eine blaue Geldkarte hoch.

Hessische Staatskanzlei

„Die Bezahlkarte ist da, wir führen sie noch dieses Jahr in Hessen ein“

Vom 16. Dezember 2024 an wird die Bezahlkarte in Hessen an Geflüchtete ausgegeben. Das haben Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialministerin Heike Hofmann am Freitag in Wiesbaden bekanntgegeben. „Die Bezahlkarte ist da, in der nächsten Woche geht es los: In einem ersten Schritt werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes die Karten an neu ankommende Flüchtlinge ausgegeben, gleichzeitig kann die Verteilung in den Kommunen beginnen. Damit halten wir Wort und führen die Bezahlkarte trotz eines Rechtsstreits und einer daraus resultierenden Verzögerung im Vergabeverfahren noch dieses Jahr in Hessen ein“, sagte Rhein. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 unter Hessens Vorsitz die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen, mit der nahezu alle Waren des täglichen Bedarfs erworben werden können. Zudem verständigten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef im Juni dieses Jahres auf eine einheitliche Bargeldsumme. Der verfügbare Bargeldbetrag liegt bei 50 Euro, von dem in individuellen Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Sozialministerin Heike Hofmann lobte den reibungslosen Ablauf und die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen: „Gemeinsam haben wir von Beginn an eine einheitliche Lösung verfolgt, die uns nun gelungen ist. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte erfolgt rechtssicher und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage und der bestehenden Rechtsprechung. Die Übernahme der Kosten der Einführung durch die Landesregierung ist ein zusätzlicher wesentlicher Baustein.“ In Hessen koordiniert eine eigens im Regierungspräsidium Gießen eingerichtete Koordinierungsstelle die Einführung der Bezahlkarte, um die Behörden zu entlasten und den organisatorischen Aufwand zu reduzieren. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern.

Guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in Geschäften eingesetzt werden, die Visa akzeptieren. Außerdem kann an allen Geldautomaten in Deutschland und bei teilnehmenden Einzelhändlern im Rahmen des Einkaufs kostenlos Geld abgehoben werden – bis zum maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro. Die Karte kann sowohl als physische Karte ausgegeben werden als auch zur Nutzung über eine App. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen.

„Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration“, sagte Regierungschef Rhein. „Wir bekämpfen damit auch das Unwesen der Schlepper. Die Karte ist für Asylsuchende ausschließlich in Deutschland nutzbar. So wird sichergestellt, dass die Leistungen dem Zweck dienen, für den sie gedacht sind, nämlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland. Sozialministerin Hofmann verwies darauf, dass man auch beim Thema Diskriminierungsfreiheit Wort gehalten habe: „Die Karte ist im Design vollkommen neutral gehalten und sieht aus wie eine gängige Kredit- oder Bankkarte, so dass Nutzerinnen und Nutzer nicht stigmatisiert werden.“

FAQ

Die Bezahlkarte ist eine Visa Debitkarte. Sie unterscheidet sich im Design nicht von anderen Visa Debitkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden. Die Karte ist im Design neutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet. Die Bezahlkarte ist als physische Karte oder als digitale Karte für die Nutzung mit einem Smartphone verfügbar.

Die Bezahlkarte wird in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen an neu einreisende Personen ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und bereits einen Asylantrag beim BAMF gestellt haben. Es wird eine graduelle Ausgabe der Bezahlkarte auch an bereits in den Standorten der EAEH lebende Asylsuchende angestrebt. Die Weiternutzung und Ausgabe durch die Leistungsbehörden der Gebietskörperschaften wird davon unabhängig stattfinden. Auch nach Zuweisung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort grundsätzlich weiter genutzt werden. Die Kommunen können unmittelbar auch Bestandsfälle sukzessive erfassen.

Nach AsylbLG § 3 Abs. 5 muss jedes volljährige Haushaltsmitglied über den individuell zustehenden Leistungsumfang auf einer Bezahlkarte selbstständig und unabhängig verfügen können.

Es gibt keine räumliche Beschränkung innerhalb Deutschlands. Im Ausland ist die Karte nicht einsetzbar.

Die Bezahlkarte ist gesperrt für die Nutzung von Money Transfer Services/Anbietern von Geldüberweisungsdienstleistungen.

Um eine bundesweit möglichst einheitliche Einführung der Bezahlkarte zu gewährleisten, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni dieses Jahres einen verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro vereinbart, von dem in individuellen Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Leistungsberechtigte können mit der Bezahlkarte in Deutschland überall dort bezahlen, wo Visa-Karten akzeptiert werden.

Grundsätzlich nicht. Das Bezahlen mit der Karte ist kostenlos. Ebenso wie die Bargeldabhebung bei teilnehmenden Einzelhändlern. Durch die Abhebung am Geldautomaten können Kosten entstehen. Die ersten beiden Abhebungen sind für die Leistungsberechtigten kostenfrei. Am Geldautomaten fallen für jede weitere Bargeldabhebung (ab der dritten) 0,65 EUR pro Abhebung an, die dem Verfügungsrahmen der Karte sofort belastet werden.

Die Karte wird von allen Geldautomaten in Deutschland akzeptiert. Zudem ist es möglich, bei teilnehmenden Einzelhändlern im Rahmen des Einkaufs Geld abzuheben (Aldi Süd, dm, EDEKA, Familia, Globus, Kaufland, Lidl, Markant, Müller Drogerie, Netto-Markendiscount und Rossmann).

Kartennutzern stehen zwei Möglichkeiten offen: Die „My SocialCard App“ oder das Online-Portal unter www.socialcard.de.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ausschließlich der Kartennutzer sein Guthaben abfragen und einsehen und nicht die Leistungsbehörde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann auch ausschließlich der Kartennutzer getätigte Umsätze abfragen.

Nein, das ist nicht möglich. Mögliche Geldeingänge werden abgelehnt und zurücküberwiesen. Dies nimmt in der Regel einige Tage in Anspruch.

Nein.

... über die Karte abgewickelt?

Die Leistungsbehörden können Leistungen, die über den Regelbedarf hinausgehen (z.B. BuT-Leistungen), auf die Karte aufladen.

Ja, das ist möglich. Entweder fügt der Kartennutzer die Karte manuell über das jeweilige Wallet seinem Smartphone hinzu oder er nutzt dafür die SocialCard App.

Die My SocialCard App ist analog zum Online-Portal eine Informationsplattform, über die der Kartennutzer sein Limit, seine getätigten Umsätze etc. abfragen kann. Für das mobile Bezahlen per Smartphone muss der Kartennutzer Apple Pay oder Google Pay nutzen und seine Karte dort hinterlegen.