Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Innenminister Poseck zum Gesetzentwurf

Der Hessische Landtag hat heute in erster Lesung über den Entwurf der Regierungsfraktionen für ein „Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025“ beraten.

Innenminister Roman Poseck dazu: „Die anhaltende Wachstumsschwäche Deutschlands stellt auch die Länderhaushalte vor große Herausforderungen. Werksschließungen und Entlassungen nehmen zunehmend Raum in den Schlagzeilen ein.

Aufgrund deutlich geringerer Einnahmen infolge der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung besteht auch in Hessen ein erheblicher Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt. Dieser Konsolidierungsbedarf ist in den vergangenen Wochen auch durch schlechte Steuerschätzungen und Auswirkungen des Zensus stetig angestiegen. Die Landesregierung muss ungefähr zwei Milliarden Euro im Haushalt 2025 einsparen. Das ist eine gewaltige Herausforderung. Das Ausmaß des Einsparerfordernisses war bei Abschluss des Tarifvertrages im März so nicht absehbar.

Alle Bereiche müssen nun einen Beitrag leisten, damit die enorme Kraftanstrengung bei der Konsolidierung für den Brückenhaushalt 2025 gelingen kann. Schmerzliche Einsparungen erfolgen an vielen Stellen im Haushalt. Das ermöglicht Spielräume für andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Zulage für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Investitionen in die Ausstattung und in den Katastrophenschutz. Die zahlreichen Herausforderungen und Zukunftsaufgaben für unser Land müssen weiter bewältigt werden können.

Da Länderhaushalte stark personallastig sind, kann die Besoldungsentwicklungen bei Einsparungen nicht völlig außer Betracht bleiben. So machen die Personalausgaben in Hessen im Jahr 2025 ganze 36 Prozent der Gesamtausgaben des Landes aus.

Mir ist wohl bewusst, dass sich die herausragende Arbeit der hessischen Beamtinnen und Beamten auch finanziell auszahlen muss. Eine angemessene Bezahlung der Beamtinnen und Beamten sowie Besoldungsempfänger wird weiter ein Schwerpunkt der Hessischen Landesregierung bleiben.

Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass Beamtinnen und Beamte mit die sichersten Jobs haben, die es gibt. Gehaltserhöhungen von mehr als zehn Prozent in einem Jahr sind nirgendwo selbstverständlich; sie suchen in der aktuellen Besoldungsentwicklung ihresgleichen.

Angesichts des erheblichen Konsolidierungsbedarfs hat die Hessische Landesregierung nach reiflicher Abwägung den nicht einfachen Entschluss gefasst, die zweite Besoldungsanhebung im Jahr 2025 um vier Monate zu verschieben. Dieser Schritt entlastet nicht nur das Land um rund 180 Millionen Euro, sondern trägt auch zur Entlastung der Kommunen bei. Die Verschiebung ist schmerzvoll, aber in Anbetracht der Konsolidierungsnotwendigkeiten maßvoll und notwendig. Es bleibt weiterhin dabei, dass die Besoldung und das Ruhegehalt im nächsten Jahr um mehr als zehn Prozent steigen werden. Das ist ein großer und historisch einzigartiger Sprung.

Nur ein stabiler Haushalt sichert langfristig die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers ,Land Hessen‘ und ermöglicht eine generationengerechte Haushaltspolitik. Deshalb sind die vorgesehenen Maßnahmen unerlässlich.“