Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Neue Zuständigkeiten für Waffenverbotszonen

Das Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ist am 31. Oktober in Kraft getreten. Danach gab es neue gesetzliche Regelungen im Waffenrecht. Diese machten Rechtsverordnungen auf Landesebene erforderlich. In Hessen sind in dieser Woche drei Verordnungen zur Umsetzung des Waffenrechts in Kraft getreten.

Innenminister Roman Poseck stellte die drei Verordnungen heute in Wiesbaden vor und führte aus: „Mit den neuen Regelungen im Waffenrecht auf Bundesebene besteht auch bei uns Handlungsbedarf. Wir haben mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet und in kürzester Zeit die Zuständigkeiten neu geregelt und tragen damit zu mehr Sicherheit bei.

Schon bisher konnten die Kommunen Waffenverbotszonen einrichten. Sie sind naturgemäß kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein unserer Sicherheitsarchitektur. Waffenverbotszonen haben eine hohe präventive Wirkung. Sie eröffnen der Polizei vor allem zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. In Hessen wurden bereits in Frankfurt, Limburg und Wiesbaden Waffenverbotszonen eingerichtet, die ein wichtiges Element des Sicherheitskonzepts vor Ort geworden sind. Aus meiner Sicht können die Kommunen in Abstimmung mit den Polizeibehörden vor Ort am besten darüber entscheiden, ob die Einrichtung einer Waffenverbotszone eine sinnvolle Maßnahme für mehr Sicherheit ist. Das bisherige Konzept hat sich bewährt.

Durch das neue Gesetz zum Waffenrecht war es Kommunen nicht mehr möglich, Waffenverbotszonen einzurichten. Mit einer Verordnung übertragen wir die Zuständigkeit zur Anordnung von Waffenverbotszonen wieder auf die Kommunen. Zudem können nun auch Sonderstatusstädte eigenständig über die Einrichtung von Waffenverbotszonen entscheiden. Darüber hinaus haben wir festgelegt, dass Kommunen Verstöße gegen das Waffenrecht verfolgen und damit auch die Bußgelder behalten dürfen. Wir wollen nach einem Jahr prüfen, ob die neuen Zuständigkeiten vor Ort wirken.

Nach dem neuen Waffengesetz ist das Führen von Messern und Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen insbesondere wenn es zu Menschenansammlungen kommen kann und auf Festen und Veranstaltungen wie auf Weihnachtsmärkten verboten. Messerverbotszonen erfordern auch Kontrollen. Wir übertragen den Kommunen und der Polizei dafür gleichermaßen die Zuständigkeit. Direkt vor Ort kann am besten entschieden werden, wie bei der jeweiligen Veranstaltung das Waffengesetz eingehalten wird. Durch das Bundesgesetz sind anlasslose Kontrollen in Waffenverbotszonen möglich. Diese sorgen dafür, dass die Polizei in Waffenverbotszonen Personen identifizieren und gegebenenfalls auch ihre mitgeführten Sachen durchsuchen kann. Die Regelung trägt dazu bei, unsere Innenstädte noch sicherer zu machen.

Wir gewährleisten mit den neuen Zuständigkeiten ein Höchstmaß an Sicherheit. Dabei gehört es vor allem dazu, Messer und Waffen aus den Innenstädten zu verbannen. Von Messern gehen im Eskalationsfall immense Gefahren aus. Es ist besorgniserregend, dass hoch gefährliche Messerangriffe zugenommen haben, wie es der tragische Fall in Mannheim gezeigt hat. Waffenverbotszonen können dieser Entwicklung entgegenwirken. Ich begrüße, dass immer mehr Städte die Einrichtung einer Waffenverbotszone prüfen. Gerade in größeren Städten, wie Gießen und Marburg, sehe ich noch weitere Handlungsbedarfe. Mit den neuen Zuständigkeiten eröffnen wir den Kommunen diese Möglichkeit und stärken zugleich die kommunale Selbstverwaltung.“

Schlagworte zum Thema